Allgemeine Verkaufsbedingungen
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PRÄAMBEL
Diese „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“ (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) legen die allgemeinen Bedingungen fest, unter denen die Manufacture Française des Pneumatiques Michelin, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 504.000.004 Euro, mit Sitz in Place des Carmes Déchaux, 63040 Clermont-Ferrand, Frankreich, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister der Stadt Clermont-Ferrand unter der Nummer 855 200 507 RCS Clermont-Ferrand (nachfolgend „Michelin“ genannt), dem Kunden, der dies akzeptiert, das Serviceangebot des „Truckfly JobBoard“ CV-Pakets (nachfolgend „Dienstleistungen“ genannt) anbietet.
TruckFly Jobboard ist eine Website (www.job.truckfly.com), die sich an Einzelpersonen richtet, die eine Anstellung im Transportsektor suchen (nachfolgend „Kandidat“ genannt), sowie an Unternehmen oder Betriebe, die Lkw-Fahrer einstellen möchten (nachfolgend „Kunde“ genannt).
Der Kunde und Michelin werden nachfolgend gemeinsam als „Parteien“ oder einzeln als „Partei“ bezeichnet.
ARTIKEL 1. VOLLSTÄNDIGKEIT DER ZUSTIMMUNG, EINZUSCHLIESSENDE ELEKTRONISCHE ZUSTIMMUNG
Durch die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch das Ankreuzen des entsprechenden Kästchens erklären Sie, dass Sie befugt sind, den Kunden zu vertreten und zu verpflichten, und stimmen zu, dass der Kunde eine Transaktion eingeht, sei es durch elektronische, traditionelle oder Online-Signatur, und dass Ihre Zustimmung als gültige elektronische Unterschrift für diese Transaktion dient. Daher erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, die Bedingungen der Vereinbarung einzuhalten. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, die elektronische Unterschrift zu verwenden, um jegliche zusätzliche Dokumentation zu unterzeichnen, die Michelin möglicherweise elektronisch unterzeichnen lassen möchte. Der Kunde stimmt auch zu, dass Michelin elektronische Dokumente anstelle von Papierdokumenten verwenden kann, um Informationen über die von Michelin bereitgestellten Dienstleistungen zu senden.
Zur Abschluss der Online-Vereinbarung erkenne ich durch das Klicken auf „ICH AKZEPTIERE“ an und stimme zu, dass ich befugt bin, den Kunden zu vertreten und die Informationen zur Verwendung elektronischer Aufzeichnungen gelesen habe und die Verwendung elektronischer Aufzeichnungen und Unterschriften anstelle schriftlicher Dokumente und handschriftlicher Unterschriften autorisiere.
Diese Vereinbarung, wie im Präambel definiert, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der hierin behandelten Themen dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien bezüglich dieser Themen.
Im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen einem spezifischen Vertrag, der zwischen den Parteien abgeschlossen wurde, und diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen hat der spezifische Vertrag Vorrang.
ARTIKEL 2. DEFINITIONEN
„Verbundenes Unternehmen“ bezieht sich auf Michelin und den Kunden, sofern zutreffend, auf jedes Unternehmen, das die vorgenannten Parteien kontrolliert, von ihnen kontrolliert wird oder sich in gemeinsamer Kontrolle mit ihnen befindet, sei es durch direkte oder indirekte Kontrolle. Die Liste der Unternehmen ist im einzelnen Registrierungsdokument von Michelin verfügbar (https://www.michelin.com/rapport-annuel).
„Kunde“ bezeichnet jedes Unternehmen oder Geschäft, das einen Lkw-Fahrer einstellen möchte und daran interessiert ist, auf der TruckFly JobBoard-Plattform gelistet zu werden und das sich für eines der TruckFly JobBoard CV-Pakete angemeldet hat und diese Vereinbarung vollständig akzeptiert hat.
„Kandidat“ bezeichnet eine Person, die sich auf ein oder mehrere Stellenangebote bewirbt, die auf der Plattform www.job.truckfly.com veröffentlicht sind und die ein Konto auf dieser Plattform erstellt hat, um sich zu bewerben.
„Arbeitstag“ bezeichnet jeden Tag, der kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag im Land ist, in dem Michelin ansässig ist.
„Web-Backoffice“ bezeichnet ein von Michelin bereitgestelltes Webportal, das es dem Kunden ermöglicht, beispielsweise seine Informationen zu aktualisieren, ein Stellenangebot zu erstellen und Bewerbungen einzusehen.
„Inhalt“ bezeichnet alle Dokumente, Texte, Informationen, Daten, Software, Zugangscodes, Ausführungscodes, Bilder, Audio- oder Videomaterialien, in welchem Medium oder in welcher Form auch immer, die im Webportal enthalten oder verwendet werden, mit Ausnahme der Daten des Kunden.
„Kundendaten“ bezieht sich auf die technischen und persönlichen Daten des Kunden.
„Persönliche Daten des Kunden“ bezieht sich auf die persönlichen Daten des Kunden.
„Dokumentation“ bezeichnet die Dokumente, die Michelin dem Kunden von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt und die eine Beschreibung der Dienstleistungen und der erforderlichen Infrastruktur enthalten, falls zutreffend.
„Wirksamkeitsdatum“ bezeichnet das in diesem Dokument angegebene Wirksamkeitsdatum.
„Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Kandidaten über die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die online verfügbar sind. Diese Vereinbarung muss sowohl vom Kunden als auch von allen Kandidaten bei der Erstellung ihrer jeweiligen Online-Konten akzeptiert werden.
„Geistige Eigentumsrechte“ bezieht sich auf alle Patente, Patentanmeldungen, Urheberrechte, Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse und alle Anträge oder Rechte zur Beantragung der Registrierung dieser Rechte, Internet-Domainnamen, Logos, Designs, Slogans und allgemeine immaterielle Güter gleicher Art, Software oder Computeranwendungen, eigene materielle oder immaterielle Informationen, Know-how, Prozesse, Formeln, Algorithmen oder andere geistige Eigentumsrechte, ob registriert oder nicht.
„Lizenzprodukt“ bezeichnet das Webportal und/oder den Inhalt sowie jegliche Fehlerkorrekturen oder Updates, die Michelin bezüglich des Webportals bereitstellen oder durchführen kann.
„Normale Geschäftszeiten“ bedeutet von 8:00 bis 18:00 Uhr, Ortszeit Paris, an jedem Arbeitstag.
„Persönliche Daten“ bedeutet alle Informationen, die eine identifizierbare oder identifizierte natürliche Person betreffen, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016.
„Technische Daten“ bezeichnet alle Daten, die vom Kunden und/oder dem Benutzer und/oder Michelin im Auftrag des Kunden in Bezug auf die von Michelin angebotenen Dienstleistungen im direkten oder indirekten Zusammenhang mit Reifen und/oder Fahrzeugen und/oder deren Verwendung eingegeben werden, sowie Empfehlungen im Zusammenhang mit der Flotte des Kunden, die von diesen Dienstleistungen oder anderen Daten, mit Ausnahme der persönlichen Daten des Kunden, durch das Web-Backoffice zur Bereitstellung der vereinbarten Dienstleistungen übertragen werden.
„Nutzungsgrenzen“ bezeichnet die Nutzungsgrenzen, die für die Nutzung der Lizenzprodukte oder Dienstleistungen durch den Kunden gelten, wie in einem geltenden Dienstleistungsvertrag angegeben (zum Beispiel die Anzahl der Benutzer, die Anzahl der Standorte oder anderes).
„Benutzer“ bezeichnet jeden Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden, der im Auftrag des Kunden berechtigt ist, auf die Dienstleistungen zuzugreifen und/oder diese zu nutzen.
ARTIKEL 3. NUTZUNG DER LIZENZIERTEN MICHELIN-DIENSTLEISTUNGEN UND GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
Falls die Dienstleistungen die Nutzung von Lizenzprodukt(en) durch den Kunden umfassen, gewährt Michelin dem Kunden während der Ausführung der Vereinbarung und vorbehaltlich der Bedingungen der Vereinbarung sowie der kommerziellen Bedingungen, die für jedes in den Dienstleistungen enthaltene Lizenzprodukt gelten, (i) dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht auf Zugriff und Nutzung des zugehörigen Lizenzprodukts ausschließlich zur Unterstützung seiner internen Betriebsabläufe und (ii) wird die Dienstleistungen bereitgestellt. Benutzerkonten dürfen nicht geteilt oder von mehr als einer Person verwendet werden. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Anschluss seiner Computer an einen Telekommunikationsdienst, der sicheren Internetzugang bietet. Der Kunde verpflichtet sich, die in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen festgelegten Nutzungsgrenzen einzuhalten (sofern zutreffend).
Soweit möglich, wird Michelin dem Kunden die Benutzernamen und Passwörter zuweisen, die es dem Kunden, seinen Mitarbeitern und unabhängigen Auftragnehmern ermöglichen, auf die Dienstleistungen zuzugreifen. Der Kunde verpflichtet sich, Michelin umgehend über jede unbefugte Nutzung seines Benutzernamens oder Passworts zu informieren und bleibt verantwortlich für jede Nutzung (ob autorisiert oder nicht). Bis zu einer solchen Benachrichtigung haftet Michelin nicht für unbefugte Nutzung. Michelin kann nicht für Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden, die durch unbefugte Nutzung eines Benutzernamens oder Passworts entstehen. Sofern dies auf die dem Kunden bereitgestellten Dienstleistungen zutrifft, verpflichtet sich der Kunde, die Dienstleistungen nicht zu übertragen, zu verkaufen oder anderweitig den Zugang zu den Dienstleistungen zu gewähren, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen. Jegliche Nutzung der Dienstleistungen durch einen Partner, unabhängigen Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Dienstleister des Kunden muss kommerziellen Zwecken dienen, und der Kunde bleibt für alle Handlungen oder Unterlassungen dieser unabhängigen Auftragnehmer verantwortlich.
Der Kunde verpflichtet sich:
- sicherzustellen, dass jeder Benutzer ein starkes und sicheres Passwort für die Nutzung der Dienstleistungen und der Dokumentation verwendet und das Passwort sicher und vertraulich aufbewahrt;
- eine aktuelle schriftliche Liste der aktuellen Benutzer zu führen und Michelin innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach einer schriftlichen Anfrage von Michelin zur Verfügung zu stellen;
- Michelin die Durchführung einer Prüfung der Dienstleistungen zu gestatten, um zu überprüfen, ob der Kunde die Nutzungsgrenzen einhält. Diese Prüfung darf nur einmal pro Quartal, auf Kosten von Michelin, und mit angemessener Vorankündigung durchgeführt werden, sodass der normale Geschäftsbetrieb des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird;
- falls eine der Prüfungen ergibt, dass ein Benutzerkonto mit einer nicht autorisierten Person geteilt wurde, ohne die anderen Rechte von Michelin zu beeinträchtigen, die Passwörter umgehend zu deaktivieren und Michelin keine neuen Passwörter für diese Person auszustellen;
Der Kunde darf (und muss sicherstellen, dass die Benutzer dies nicht tun):
- außer in dem Maße, wie es gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann und außer in dem Maße, wie es ausdrücklich durch diese Vereinbarung autorisiert ist:
- versuchen, die Lizenzprodukte und/oder Dokumentation ganz oder teilweise in irgendeiner Form oder Medium oder durch irgendein Verfahren zu kopieren, zu modifizieren, zu duplizieren, abgeleitete Werke zu erstellen, zu rahmen, zu spiegeln, neu zu veröffentlichen, herunterzuladen, anzuzeigen, zu übertragen oder zu verteilen; oder
- versuchen, die Lizenzprodukte ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu zerlegen; oder
- auf die Dienstleistungen und/oder Dokumentation zuzugreifen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, die mit den Dienstleistungen und/oder der Dokumentation konkurriert; oder
- die Dienstleistungen und/oder Dokumentation zu nutzen, um Dienstleistungen für Dritte zu erbringen, es sei denn, dies ist ausdrücklich von Michelin erlaubt; oder
- die Dienstleistungen und/oder Dokumentation zu gewähren, zu verkaufen, zu vermieten, zu leasen, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, anzuzeigen, offenzulegen oder anderweitig kommerziell zu nutzen oder anderweitig einer dritten Partei verfügbar zu machen, es sei denn, dies ist durch diese Vereinbarung ausdrücklich erlaubt; oder
- versuchen, oder Dritte bei dem Versuch zu unterstützen, auf die Dienstleistungen und/oder Dokumentation zuzugreifen, es sei denn, dies ist gemäß dieser Vereinbarung autorisiert.
Die nach diesem Artikel gewährten Rechte gelten nur für den Kunden und erstrecken sich nicht auf ein verbundenes Unternehmen des Kunden.
Der Kunde muss alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um unbefugten Zugriff auf oder Nutzung der Dienstleistungen und/oder Dokumentation zu verhindern und, im Falle eines solchen unbefugten Zugriffs oder Nutzung, Michelin umgehend benachrichtigen.
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Michelin und/oder seine Lizenzgeber alle geistigen Eigentumsrechte an den Lizenzprodukten, den Dienstleistungen und der Dokumentation halten. Sofern hierin nicht ausdrücklich vorgesehen, gewährt diese Vereinbarung dem Kunden keine Rechte an, unter oder in Bezug auf ein Patent, Urheberrecht, Datenbankrecht, Geschäftsgeheimnis, Handelsnamen, Marke (registriert oder nicht) oder sonstige Rechte oder Lizenzen in Bezug auf die Dienstleistungen, Dokumentation oder Lizenzprodukte.
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Michelin den Namen, das Logo oder andere Identifikationsmerkmale des Kunden in den Pressemitteilungen, Websites und Marketingmaterialien von Michelin aufnehmen darf.
ARTIKEL 4. ZUGANGS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN TRUCKFLY JOBBOARD-DIENST
4.1 Truckfly JobBoard Dienst
Im Rahmen des TruckFly JobBoard-Dienstes stellt Michelin dem Kunden eine Web-Plattform zur Verfügung, um Kunden und Kandidaten zu verbinden. Dieser Dienst umfasst insbesondere folgende Funktionen:
Ein „Web-Backoffice“, das dem Kunden ermöglicht:
- Stellenangebote zu erstellen und zu veröffentlichen;
- Die auf Stellenangebote erhaltenen Bewerbungen zuzugreifen;
- Lebensläufe von Kandidaten, die Interesse an Jobangeboten bekundet haben, einzusehen.
Verwaltung und Bereitstellung von Stellenangeboten:
- Michelin stellt dem Kunden eine Schnittstelle zur Verfügung, um Stellenangebote auf der TruckFly JobBoard-Plattform zu erstellen und zu veröffentlichen;
- Der Kunde hat die Möglichkeit, Stellenangebote über die Web-Backoffice-Schnittstelle zu bearbeiten, zu ändern oder zu löschen;
- Michelin behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Stellenangeboten abzulehnen, die nicht den redaktionellen oder ethischen Standards entsprechen.
4.2 Verfügbarkeit des Truckfly JobBoard-Dienstes
Michelin verpflichtet sich, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit des TruckFly JobBoard-Dienstes sicherzustellen. Der Kunde erkennt jedoch an und akzeptiert, dass Michelin den Zugang zum Dienst aus Wartungs-, Sicherheitsgründen oder zur Verbesserung der Plattform vorübergehend sperren muss. Michelin wird sich bemühen, den Kunden im Voraus über geplante Wartungsarbeiten oder Unterbrechungen des Dienstes zu informieren.
4.3 Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, den TruckFly JobBoard-Dienst gemäß allen geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, die rechtswidrig, beleidigend, diffamierend sind oder die Rechte Dritter verletzen.
- Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung des TruckFly JobBoard-Dienstes genaue und aktuelle Informationen bereitzustellen, insbesondere bei der Erstellung von Stellenangeboten.
- Der Kunde verpflichtet sich, den TruckFly JobBoard-Dienst nicht für betrügerische oder illegale Zwecke zu nutzen.
4.4 Haftungsbeschränkung
Michelin wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um den TruckFly JobBoard-Dienst mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis bereitzustellen. Michelin garantiert jedoch nicht, dass der Dienst fehlerfrei oder unterbrechungsfrei ist oder die spezifischen Bedürfnisse des Kunden erfüllt.
Michelin haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Chancen, die aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung des TruckFly JobBoard-Dienstes entstehen.
Der Kunde erkennt an, dass Michelin als technischer Vermittler agiert und nicht für die vom Kunden oder Kandidaten auf der TruckFly JobBoard-Plattform veröffentlichten Inhalte verantwortlich ist.
4.5 Datenschutz
Michelin verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden und der Kandidaten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften zu verarbeiten und zu schützen.
Der Kunde erkennt an, dass er für die Verarbeitung der über die TruckFly JobBoard-Plattform gesammelten personenbezogenen Daten verantwortlich ist und verpflichtet sich, seine Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen einzuhalten, einschließlich der Information und Einholung der Zustimmung der Kandidaten, falls erforderlich.
4.6 Beendigung des Truckfly JobBoard-Dienstes
Michelin behält sich das Recht vor, den TruckFly JobBoard-Dienst jederzeit und aus beliebigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder auszusetzen.
Der Kunde kann auch die Nutzung des TruckFly JobBoard-Dienstes jederzeit beenden, indem er den Dienst nicht mehr nutzt und sein Konto löscht.
Im Falle der Beendigung wird Michelin das Konto des Kunden und alle damit verbundenen Daten innerhalb eines angemessenen Zeitraums löschen.
ARTIKEL 5. ABRECHNUNG UND ZAHLUNG
5.1 Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, die Gebühren für die Nutzung des TruckFly JobBoard-Dienstes gemäß den im kommerziellen Vertrag oder in der Bestellung angegebenen Preisen und Bedingungen zu zahlen.
Der Kunde erhält von Michelin eine Rechnung, in der die fälligen Gebühren aufgeführt sind. Die Zahlung ist innerhalb von [Anzahl der Tage] Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Bei verspäteter Zahlung behält sich Michelin das Recht vor, Verzugsgebühren zu erheben und/oder den Zugang zum TruckFly JobBoard-Dienst auszusetzen, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.
5.2 Rückerstattungsrichtlinien
Michelin gewährt keine Rückerstattungen für den TruckFly JobBoard-Dienst, es sei denn, der Dienst wurde aufgrund eines Fehlers oder Versagens von Michelin nicht bereitgestellt.
ARTIKEL 6. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
6.1 Änderungen
Michelin behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen informiert und hat die Möglichkeit, die neuen Bedingungen zu akzeptieren oder abzulehnen. Die fortgesetzte Nutzung des TruckFly JobBoard-Dienstes nach Bekanntgabe der Änderungen gilt als Akzeptanz der neuen Bedingungen.
6.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von Frankreich und ist nach diesem auszulegen. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in Clermont-Ferrand, Frankreich.
6.3 Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Verständnisse, Vereinbarungen oder Mitteilungen, ob schriftlich oder mündlich, die sich auf diesen Gegenstand beziehen.
6.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder undurchsetzbar befunden werden, bleiben die verbleibenden Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
6.5 Höhere Gewalt
Michelin haftet nicht für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn diese Verzögerungen oder Versäumnisse auf einen außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegenden Umstand zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Krieg, zivile Unruhen oder andere Ereignisse höherer Gewalt.
Wenn ein Ereignis höherer Gewalt drei (3) aufeinanderfolgende Monate andauert und es keine Aussicht auf eine zeitnahe Behebung gibt, trotz der Bemühungen der betroffenen Partei, das Ereignis höherer Gewalt zu bewältigen, hat die andere Partei das Recht, diesen Vertrag vollständig und ohne Haftung nach vierzehntägiger Kündigungsfrist zu kündigen.
6.6 Abtretung
Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Michelin nicht abtreten oder übertragen. Michelin kann seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an eine ihrer verbundenen Gesellschaften oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme oder dem Verkauf aller oder eines wesentlichen Teils ihrer Vermögenswerte abtreten oder übertragen.
6.7 Mitteilungen
Mitteilungen oder andere Kommunikationen, die unter dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, müssen schriftlich erfolgen und an die jeweiligen Parteien an deren eingetragene Adressen oder an eine andere von einer Partei schriftlich bezeichnete Adresse gerichtet werden.
6.8 Kein Verzicht
Ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Privilegs unter dieser Vereinbarung seitens einer Partei gilt nicht als Verzicht darauf, noch schließt eine einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts andere oder weitere Ausübungsmöglichkeiten oder die Ausübung anderer Rechte, Befugnisse oder Privilegien aus.
ARTIKEL 5. DIENSTLEISTUNGEN
Michelin wird die im Folgenden definierten Dienstleistungen erbringen und die Dokumentation dem Kunden zur Verfügung stellen, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Im Rahmen der Dienstleistungen bietet Michelin dem Kunden verschiedene Werbepakete an, die alle oder einige der folgenden Funktionen umfassen:
Jedes Werbepaket umfasst eine bestimmte Anzahl von Anzeigen, die es dem Kunden ermöglichen, eine oder mehrere Anzeigen auf der Website job.truckfly.com zu erstellen und zu veröffentlichen und somit Lebensläufe von Kandidaten zu erhalten, die sich auf die gleiche Anzeige beworben haben.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Michelin dem Kunden keine Mindestanzahl von Kandidatenlebensläufen für jede veröffentlichte Anzeige garantiert.
Michelin garantiert dem Kunden keine Exklusivität hinsichtlich der erhaltenen und überprüften Bewerbungen. Es ist möglich, dass ein Kandidat sich auch auf andere Stellenangebote auf der TruckFly JobBoard-Plattform von Michelin und/oder auf anderen Drittanbieter-Websites bewirbt, die ähnliche Dienstleistungen anbieten. Michelin übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass Michelin die Identität oder Integrität der auf das Stellenangebot des Kunden antwortenden Kandidaten nicht überprüft. Ein Kandidat, der sich auf ein vom Kunden veröffentlichtes Stellenangebot bewirbt, könnte beispielsweise für ein Unternehmen gearbeitet haben, das Handelsbeziehungen zu Michelin hatte oder hat. Michelin übernimmt keine Haftung in dieser Hinsicht.
Im Allgemeinen haftet Michelin nicht für den Inhalt der von den Kandidaten auf der TruckFly JobBoard-Plattform veröffentlichten Informationen.
Details zu den Funktionen jedes Werbepakets sind unter folgender Adresse verfügbar: https://job.truckfly.com/package-pricing
Michelin wird sich bemühen, die Dienstleistungen nach Möglichkeit 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar zu machen, außer bei folgenden Fällen:
- Geplante Wartungsarbeiten mit angemessener Vorankündigung; und
- Ungeplante Wartungsarbeiten außerhalb der normalen Geschäftszeiten, sofern Michelin angemessene Anstrengungen unternommen hat, um dem Kunden mindestens sechs normale Geschäftszeiten im Voraus zu benachrichtigen.
Wenn der Kunde den Umfang der Dienstleistung und/oder die Nutzungslimits ändern möchte, wird er Michelin schriftlich über die Einzelheiten der gewünschten Änderung informieren. Wenn die Parteien zustimmen, werden zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen von den Parteien unterzeichnet.
ARTIKEL 6. PREIS UND ZAHLUNG
Der Kunde verpflichtet sich, Michelin den Preis gemäß den folgenden Bedingungen zu zahlen:
Der Preis jedes Pakets, das eine bestimmte Anzahl von Anzeigen umfasst, ist unter folgender Adresse einsehbar: https://job.truckfly.com/package-pricing
Jedes angebotene Werbepaket wird einzeln verkauft. Der Kunde kann daher so viele Werbepakete erwerben, wie er möchte.
Die ausgewählten Werbepakete müssen vom Kunden direkt auf der Website https://job.truckfly.com/ und nur per Kreditkarte bezahlt werden. Nach erfolgter Zahlung und Erhalt einer automatischen Zahlungsbestätigungsnachricht hat der Kunde Zugang zu den gekauften Werbepaketen.
Jeder Betrag, den der Kunde im Rahmen dieses Vertrages schuldet und der nach Fälligkeit unbezahlt bleibt, unterliegt einem Verzugszins für die Dauer der Verzögerung.
Diese Verzugszinsen werden mit einem jährlichen Satz von 5 % berechnet und umfassen eine Verwaltungsgebühr von vierzig (40 €) Euro pro Rechnung.
Darüber hinaus, wenn Michelin innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit keine Zahlung erhalten hat, und unbeschadet anderer Rechte und Rechtsmittel, kann Michelin ohne Haftung gegenüber dem Kunden das Passwort, das Konto und den Zugang des Kunden und/oder der Nutzer zu allen oder Teilen der Dienstleistungen deaktivieren, und Michelin ist nicht verpflichtet, irgendwelche oder alle Dienstleistungen bereitzustellen, solange die betreffenden Rechnungen unbezahlt bleiben.
Alle Beträge, die gemäß diesem Vertrag zu zahlen sind, verstehen sich ohne Steuern. Der Kunde verpflichtet sich, Michelin alle Steuern zu zahlen oder zu erstatten, die von einer Regierung auf die zu zahlenden Beträge gemäß diesem Vertrag erhoben werden, sei es von Michelin in Rechnung gestellt oder anderweitig eingezogen, einschließlich Umsatz-, Gebrauch-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, Verbrauchs-, Personal-, Quellen-, Zoll-, Gebühren-, Lizenz- und Abgaben jeglicher Art sowie Strafen und Zinsen in Zusammenhang damit, jedoch ausgenommen Steuern auf Micheins Nettogewinn, Kapital, Vermögen, Personal, Eigentum, Eigenkapital, Verbrauch, Quellensteuern, Lizenzgebühren, Gebühren, Zollgebühren und Zinsen.
Auf Micheins Anfrage muss der Kunde Michelin die Original- oder beglaubigten Kopien aller Quittungen oder sonstigen Nachweise über Steuerzahlungen, die im Rahmen dieses Vertrages geleistet wurden, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen vorlegen.
Der Kunde und Michelin werden zusammenarbeiten, um alle vorteilhaften steuerlichen Behandlungen für die Parteien in Bezug auf die zu zahlenden Beträge gemäß dieser Vereinbarung zu erzielen. Jede Partei ist verantwortlich für die Berichterstattung, Einbehaltung und Zahlung aller Einkommens-, Arbeitslosen- oder ähnlichen Steuern für ihre Mitarbeiter.
ARTIKEL 7. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
Neben der Zahlung für den Dienst gemäß den Bedingungen in Artikel 6 oben muss der Kunde:
- Michelin alle notwendige Kooperation bezüglich dieser Vereinbarung bereitstellen; und
- Michelin allen notwendigen Zugang zu den von Michelin angeforderten Informationen gewähren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, sichere Zugangsinfo und Konfigurationsdienste;
- Alle weiteren Verpflichtungen des Kunden aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen zeitgerecht und effizient erfüllen. Bei Verzögerungen bei der Bereitstellung der vereinbarten Unterstützung durch den Kunden kann Michelin den vereinbarten Zeitplan oder die Liefertermine nach Bedarf anpassen;
- Sicherstellen, dass jeder Nutzer die Nutzungsbedingungen akzeptiert und einhält, falls diese für die jeweiligen Dienstleistungen gelten;
- Sicherstellen, dass sein Netzwerk und seine Systeme den von Michelin bereitgestellten relevanten Spezifikationen entsprechen, falls anwendbar; und
- Allein verantwortlich für die Beschaffung und Aufrechterhaltung der Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu Michels Rechenzentren sein sowie für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferausfälle und sonstige Verluste oder Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Kunden oder durch das Internet verursacht werden.
Nichts in diesem Vertrag ersetzt oder verzichtet auf die Verpflichtung des Kunden, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
ARTIKEL 8. DAUER, GÜLTIGKEIT UND LÖSCHUNG DER WERBEPAKETE
Dieser Vertrag tritt mit dem Online-Abschluss gemäß Artikel 1 in Kraft und bleibt in Kraft, bis der Kunde sein Konto löscht.
Jedes vom Kunden gekaufte Werbepaket ist ein (1) Jahr gültig. Jedes gekaufte Werbepaket bleibt bis zum Ablaufdatum des Pakets, das ein (1) Jahr beträgt, gültig.
Es sei denn:
- Der Kunde löscht sein Konto. In diesem Fall sind die vor der Kontolöschung gekauften Werbepakete nicht mehr zugänglich oder nutzbar.
- Eine Partei verstößt gegen eine ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, und dieser Verstoß wurde nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung durch die nicht in Verzug geratene Partei behoben;
TruckFly by Michelin
107 rue Servient, 69003 Lyon
Es wird darauf hingewiesen, dass Michelin bei Löschung des Kontos durch den Kunden den beim Kauf eines oder mehrerer Werbepakete gezahlten Preis nicht erstattet, auch wenn die Werbepakete nicht vollständig genutzt wurden.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Löschung des Kontos durch den Kunden automatisch zur Löschung der personenbezogenen Daten des Kunden führt.
Die Löschung des Kontos durch den Kunden beendet diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. In diesem Fall:
- Alle Lizenzen, die im Rahmen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und der Servicevereinbarung gewährt wurden, werden sofort beendet, und der Kunde muss die Nutzung der Dienstleistungen und/oder Dokumentationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt wurden, sofort einstellen;
- Die Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Haftungen der Parteien, die bis zum Datum der Beendigung entstanden sind, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz für etwaige Vertragsverletzungen oder anwendbare kommerzielle Bedingungen, die am Datum der Beendigung oder davor bestanden, bleiben davon unberührt.
ARTIKEL 10. HÖHERE GEWALT
Nach Artikel 1218 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches liegt „Höhere Gewalt im Vertragsrecht vor, wenn ein Ereignis, das außerhalb der Kontrolle des Schuldners liegt, das bei Abschluss des Vertrags nicht vernünftigerweise hätte vorhergesehen werden können und dessen Auswirkungen nicht durch geeignete Maßnahmen vermieden werden können, die Erfüllung der Verpflichtungen des Schuldners verhindert.“
Daher haftet keine Partei für Schäden oder andere Folgen aufgrund einer Verzögerung oder Nichterfüllung, die durch ein Ereignis verursacht wird, das außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegt, extern und unvorhersehbar für die Parteien, wie Krieg, Feuer, Überschwemmung, Unfall, Arbeitskampf, Anordnung, Vorschrift oder behördliche Einschränkung, Unterbrechung der Verkehrseinrichtungen, Mangel an Brennstoffen, Rohstoffen oder Fertigprodukten oder eine andere Ursache, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Parteien oder ihrer Lieferanten liegt.
Wenn ein Ereignis höherer Gewalt drei (3) aufeinanderfolgende Monate andauert und es keine Aussicht auf eine zeitnahe Behebung gibt, trotz der Bemühungen der betroffenen Partei, das Ereignis höherer Gewalt zu bewältigen, hat die andere Partei das Recht, diesen Vertrag vollständig und ohne Haftung mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zu kündigen.
ARTIKEL 11. VERTRAULICHKEIT
Jede Partei verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen der anderen Partei, die ihr offenbart wurden oder die ihr im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen oder in Verbindung damit zur Kenntnis gekommen sind, weiterzugeben. Vertrauliche Informationen umfassen alle vertraulichen und geschützten Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Know-how, geistiges Eigentum, Ideen, Designs, Konzepte, Pläne, Daten, Software und andere technische, finanzielle oder kommerzielle Informationen, die direkt oder indirekt von einer Partei („die empfangende Partei“) von der anderen Partei oder als Ergebnis der Kommunikation mit der anderen Partei („die offenbarende Partei“) oder aufgrund ihres Standorts erhalten wurden. Nichts in dieser Vereinbarung hindert jedoch die Offenlegung von Informationen, die (i) bereits öffentlich bekannt sind, (ii) nach der Offenlegung durch eine Partei öffentlich bekannt werden, es sei denn, dies erfolgt aufgrund einer rechtswidrigen Handlung dieser Partei, (iii) von einem Dritten erhalten werden, sofern dieser Dritte die Informationen nicht direkt oder indirekt von einer Partei erhalten hat, oder (iv) aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer Behörde mit Befugnis über eine Partei offengelegt werden müssen.
ARTIKEL 12. EINHALTUNG DER GESETZE
Die Parteien verpflichten sich, alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, insbesondere, aber nicht beschränkt auf alle geltenden Datenschutz-, Sicherheits-, Arbeits-, Beschäftungs-, Steuer-, Exportkontroll- und Umweltgesetze. Diese Verpflichtungen umfassen insbesondere alle Anforderungen der geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Geldwäsche, Korruption, Terrorismusbekämpfung, Handelsembargos und wirtschaftliche Sanktionen, jetzt oder in der Zukunft.
Jede der Parteien verpflichtet sich, (i) absichtlich und (ii) durch Versuche oder Verschwörungen, direkt oder indirekt, einem ausländischen Amtsträger oder einer anderen Person, die Einfluss ausüben kann, oder einem Dritten, jegliche finanzielle oder andere ungerechtfertigte Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu geben, damit dieser Amtsträger im Rahmen seiner offiziellen Aufgaben handelt oder davon absieht, um Geschäfts- oder andere unfaire Vorteile im Rahmen nationaler oder internationaler Geschäfte zu erhalten.
Beide Parteien garantieren, dass sie alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zulassungen haben und aufrechterhalten werden, um diese Vereinbarung auszuführen.
Der Kunde verpflichtet sich, alle seine Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) und Subunternehmer zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften zu verpflichten, einschließlich der Gesetze und Vorschriften zu Anti-Korruption, Anti-Geldwäsche, Betrug, Gesundheit und Sicherheit, Umwelt, Arbeitsrecht, Menschenrechten, Belästigung und Diskriminierung. Der Kunde muss seine Aktivitäten mit Integrität, Ethik und Transparenz durchführen und alle grundlegenden Regeln zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Umwelt, Ethik, Betrug und Korruption fördern und einhalten. Darüber hinaus stellt Michelin seinen Kunden eine Ethik-Hotline zur Verfügung, die bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex oder das Anti-Korruptions-Compliance-Programm aktiviert werden kann. Meldungen können unter folgendem Link eingereicht werden: https://secure.ethicspoint.com/domain/media/fr/gui/38522/index.html.
ARTIKEL 13. EXPORTKONTROLLE
Der Kunde bestätigt, dass er Endnutzer der Michelin-Gruppe-Dienstleistungen sowie aller verknüpften Produkte (jegliche Waren, die dem Kunden als integraler Bestandteil der Dienstleistungen bereitgestellt werden) oder verknüpften Zubehörteile (Hardware-Komponenten, die für die Bereitstellung der Dienstleistungen erforderlich sind, wie z.B. Reifendrucküberwachungsgeräte und jegliche Software oder Computeranwendungen zur Verarbeitung und Anzeige von Daten) ist. Der Kunde wird die Dienstleistungen, alle verknüpften Produkte und verknüpften Zubehörteile bis zum Ende ihrer Lebensdauer, physisch oder anderweitig, oder bis zum Ende des Dienstleistungsvertrags (je nachdem, was zuerst eintritt) nutzen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen sowie alle verknüpften Produkte und Zubehörteile nur für die von Michelin deklarierte Nutzung zu verwenden und sie nicht (ob kostenlos oder gegen Gebühr) an Dritte (juristische oder natürliche Personen) weiterzugeben, unabhängig vom Land.
Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich der Lieferung, des Verkaufs, der Übertragung, des Exports, der Rückübertragung und des Re-Exports der Dienstleistungen, aller verknüpften Produkte, aller verknüpften Zubehörteile und aller damit verbundenen Daten einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handelsbeschränkungen (einschließlich, ohne Einschränkung, totaler oder sektoraler Embargos, Sanktionen gegenüber verbotenen juristischen oder natürlichen Personen) und Exportkontrollen (einschließlich, ohne Einschränkung, militärischer oder dual-use Güter), im Folgenden als „Handelsbeschränkungen“ bezeichnet.
Eine sanktionierte Person bezeichnet eine Einzelperson, eine Einheit oder eine Organisation, die (i) entweder auf einer Liste von Handelsbeschränkungen bezeichnet oder aufgeführt ist, (ii) entweder im Besitz von oder kontrolliert von einer Person ist, die speziell auf einer Liste von Handelsbeschränkungen bezeichnet oder aufgeführt ist, oder (iii) im Auftrag oder zum Nutzen einer speziell bezeichneten oder aufgeführten Person handelt. Der Kunde bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags weder der Kunde, noch einer seiner Konzernverbände, noch deren jeweiligen Direktoren oder leitenden Angestellten sanktionierte Personen sind. Der Kunde verpflichtet sich, Michelin unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine der oben genannten juristischen oder natürlichen Personen (der Kunde, seine Konzernverbände oder deren Direktoren oder leitende Angestellte) zu sanktionierten Personen wird.
Der Kunde verpflichtet sich, Michelin von allen Verlusten, Kosten, Klagen, Schäden, Verbindlichkeiten, Ausgaben, einschließlich Anwaltsgebühren, sowie Transaktions- oder Prozesskosten freizustellen, die durch eine Verletzung der Handelsbeschränkungen durch den Kunden entstehen. Der Kunde ist für alle Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich, die im Rahmen seiner Verpflichtungen aus diesem Absatz begangen werden, sei es durch ihn selbst oder durch seine Direktoren, Mitarbeiter, Tochtergesellschaften, Vertreter, Lieferanten oder Subunternehmer, unabhängig davon, wer diese sind.
ARTIKEL 14. SCHADLOSHALTUNG
Vorbehaltlich dieses Artikels verpflichtet sich Michelin, auf eigene Kosten alle Schäden zu zahlen und den Kunden gegen (oder nach Wahl des Kunden, eine Einigung zu erzielen) jede Klage von Dritten zu verteidigen, die gegen den Kunden geltend gemacht wird, dass die lizenzierten Produkte bei ordnungsgemäßer Nutzung gemäß der Dokumentation gegen ein europäisches Patent, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis oder ein anderes Eigentumsrecht Dritter verstoßen („Verletzungsklage“), vorausgesetzt, der Kunde: (a) benachrichtigt Michelin umgehend schriftlich über etwaige Ansprüche im Bereich des geistigen Eigentums; (b) gestattet Michelin die Kontrolle und Leitung der Untersuchung, Vorbereitung, Verteidigung und Einigung über den Anspruch; und (c) unterstützt und kooperiert vollständig mit Michelin in der Verteidigung. Michelin verpflichtet sich, alle Schadensersatzansprüche oder Verbindlichkeiten zu zahlen, die dem Kunden aufgrund des Anspruchs auf geistiges Eigentum zugesprochen werden (oder in einer Einigung durch Michelin vereinbart werden), einschließlich zugesprochener Kosten und Anwaltsgebühren (zusammenfassend als „Schäden“ bezeichnet). Michelin haftet nicht für Einigungen, die nicht schriftlich von Michelin genehmigt wurden, bevor eine solche Einigung erzielt wird.
Nach Mitteilung eines Anspruchs im Bereich des geistigen Eigentums oder jeglicher Umstände, die einen solchen Anspruch auslösen können, kann Michelin nach eigenem Ermessen (a) für den Kunden das Recht beschaffen, das betreffende lizenzierte Produkt weiterhin zu nutzen, (b) die lizenzierten Produkte ersetzen oder (c) die betreffenden lizenzierten Produkte ändern, um sie nicht gegen das geistige Eigentum verstoßend zu machen. Falls die Nutzung der lizenzierten Produkte durch ein endgültiges Urteil untersagt ist und Michelin feststellt, dass es nicht wirtschaftlich sinnvoll ist, eine der Alternativen (a) bis (c) umzusetzen, wird Michelin die Lizenz für die angeblich verletzenden lizenzierten Produkte kündigen und alle im Voraus bezahlten und ungenutzten Gebühren (falls zutreffend), die der Kunde für solche lizenzierten Produkte bezahlt hat, zurückerstatten.
Michelin übernimmt keine Verpflichtungen nach diesem Artikel oder haftet für einen Anspruch oder eine Klage, wenn der Anspruch im Bereich des geistigen Eigentums verursacht wird durch oder resultiert aus: (a) der Kombination oder Nutzung der lizenzierten Produkte mit Software oder Dienstleistungen, Software oder Daten, die nicht von Michelin stammen, wenn ein solcher Anspruch im Bereich des geistigen Eigentums durch die unabhängige Nutzung der lizenzierten Produkte hätte vermieden werden können; (b) der Änderung der lizenzierten Produkte durch jemanden außer Michelin, wenn ein solcher Anspruch im Bereich des geistigen Eigentums durch die unveränderte Nutzung der lizenzierten Produkte hätte vermieden werden können; (c) der fortgesetzten angeblichen Verletzungsaktivität des Kunden nach Benachrichtigung darüber oder nachdem ihm Änderungen angeboten wurden, die die angebliche Verletzung hätten vermeiden können; (d) der Nutzung der lizenzierten Produkte durch den Kunden auf eine Weise, die nicht strikt im Einklang mit diesem Vertrag steht; oder (e) Michels Anpassung der lizenzierten Produkte an die speziellen Anforderungen des Kunden.
DIESER ARTIKEL LEGT DIE GESAMTE HAFTUNG JEDER PARTEI UND DAS EINZIGE UND AUSDRÜCKLICHE RECHTSMITTEL DER ANDEREN PARTEI FÜR DIE VERLETZUNG VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS ODER ANSCHULDIGUNGEN DURCH DRITTE FEST.
Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde, Michelin von Ansprüchen Dritter, Klagen, Verfahren, Verlusten, Schäden, Ausgaben und Kosten (einschließlich, ohne Einschränkung, Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Nutzung der Dienstleistungen und/oder Dokumentationen durch den Kunden ergeben, vorausgesetzt:
- der Kunde wird umgehend über einen solchen Anspruch informiert;
- Michelin leistet dem Kunden angemessene Unterstützung bei der Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs, auf Kosten des Kunden; und
- der Kunde ist allein berechtigt, den Anspruch zu verteidigen oder beizulegen.
ARTIKEL 15. GARANTIEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Dienstleistungen werden weitgehend gemäß den in diesem Vertrag und der Dokumentation festgelegten Bedingungen sowie mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erbracht.
Dieses Engagement gilt nicht im Umfang von Nichtübereinstimmungen, die durch die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden entgegen den Anweisungen von Michelin oder durch Änderungen oder Modifikationen der Dienstleistungen durch Personen außerhalb von Michelin oder seinen ordnungsgemäß autorisierten Lieferanten oder Vertretern verursacht werden. Falls die Dienstleistungen nicht der oben genannten Verpflichtung entsprechen, wird Michelin auf eigene Kosten kommerziell angemessene Anstrengungen unternehmen, um etwaige Nichtübereinstimmungen umgehend zu korrigieren oder dem Kunden eine andere Möglichkeit zu bieten, die gewünschte Leistung zu erreichen. Diese Korrektur oder Substitution stellt das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden für eine Verletzung der oben genannten Verpflichtung dar.
Ungeachtet des Vorstehenden:
- gibt Michelin keine Garantie dafür, dass die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird; oder dass die Dienstleistungen, Dokumentationen und/oder Informationen, die der Kunde durch die Dienstleistungen erhält, den Anforderungen des Kunden entsprechen werden; und
- ist Michelin nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Verluste oder Schäden, die durch die Übertragung von Daten über Kommunikationsnetze und -einrichtungen, einschließlich des Internets, entstehen, und der Kunde erkennt an, dass die Dienstleistungen und Dokumentationen Beschränkungen, Verzögerungen und andere Probleme aufweisen können, die bei der Nutzung solcher Kommunikationsmittel inhärent sind.
Ungeachtet des Vorstehenden werden die Dienstleistungen (einschließlich Dokumentationen) „wie sie sind“ bereitgestellt und, soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Michelin keine Garantien und lehnt alle Garantien jeglicher Art (ob schriftlich, mündlich, ausdrücklich oder stillschweigend) ab, einschließlich aller Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, bezüglich der Nutzung, einschließlich unsachgemäßer Nutzung, oder der Unfähigkeit, die Dienstleistungen herunterzuladen und/oder zu nutzen. Michelin haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aus dem Vertrauen auf diese Dienstleistungen entstehen.
Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen:
- übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für die Ergebnisse, die aus der Nutzung der Dienstleistungen und Dokumentationen durch den Kunden resultieren, und für alle Schlussfolgerungen, die aus dieser Nutzung gezogen werden. Michelin lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten entstehen, die dem Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen bereitgestellt werden, oder für Handlungen, die Michelin auf Anweisung des Kunden unternimmt;
- werden alle Garantien, Zusicherungen, Bedingungen und anderen Implikationen jeglicher Art, die durch Gesetz oder Rechtsprechung impliziert sind, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang von dieser Vereinbarung ausgeschlossen.
Keine der Parteien haftet in keinem Fall gegenüber der anderen Partei für Folgeschäden, indirekte, zufällige oder spezielle Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für Verlust der Nutzung, Gelegenheit, Geschäftspotenzial und/oder Gewinn, Verlust oder Beschädigung von Daten oder Informationen oder für die Beendigung oder Auslauf dieses Vertrags gemäß den Bedingungen hinsichtlich der Leistung oder Nichterfüllung durch eine der Parteien.
In jedem Fall ist die Gesamthaftung von Michelin für alle Ansprüche (ob im Zusammenhang mit der Leistung dieses Vertrags oder nicht, ob vertraglicher, unerlaubter (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Falschdarstellung, Rückerstattung oder anderweitig) im Zusammenhang mit der Leistung oder beabsichtigten Leistung des Vertrags auf einen Betrag begrenzt, der dem 1,5-fachen der gesamten Abonnementgebühren für die betreffenden Dienstleistungen in diesem Zeitraum entspricht.
Nichts in dieser Vereinbarung schließt die Haftung einer Partei aus:
- für Tod oder Personenschäden, die durch deren Fahrlässigkeit verursacht werden; oder für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung.
ARTIKEL 16. VERSICHERUNG
Jede Partei erklärt, dass sie gegen alle finanziellen Folgen ihrer beruflichen und betrieblichen zivilrechtlichen Haftung für körperliche, materielle und Folgeschäden oder nicht-folgeschädigende immaterielle Schäden, die der anderen Partei und/oder Dritten im Zusammenhang mit dem Vertrag zugefügt werden, versichert ist. Eine solche Versicherung muss bei einer renommierten, solventen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen und während der Dauer des Vertrags und zwei Jahre nach dessen Beendigung aufrechterhalten werden. Jede Partei verpflichtet sich, auf erste Anfrage der anderen Partei eine jährliche Bescheinigung dieser Gesellschaft vorzulegen, in der die versicherten Beträge angegeben sind.
ARTIKEL 17. FREUNDLICHE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Nichterfüllung, Unterbrechung oder Beendigung dieses Vertrags werden der Mediation gemäß den Mediationsregeln des CMAP – Centre de Médiation et d’Arbitrage de Paris – bei der Handelskammer von Paris Ile-de-France vorgelegt, deren Anwendung die Parteien anerkennen und akzeptieren, es sei denn, eine andere Methode der alternativen Streitbeilegung und deren Ort werden innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Anfrage zur Durchführung des Mediationsverfahrens durch eine der Parteien schriftlich von den Parteien vereinbart.
ARTIKEL 18. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
Dieser Vertrag unterliegt dem französischen Recht, ohne Rücksicht auf etwaige kollisionsrechtliche Bestimmungen.
Sollten die Parteien innerhalb von vier (4) Monaten nach der Anfrage zur Durchführung des Mediationsverfahrens keine schriftliche Einigung zur Beilegung ihres Streits erzielen, sind die Gerichte von Clermont-Ferrand ausschließlich zuständig, unabhängig von mehreren Beklagten oder Drittansprüchen.
ARTIKEL 19. VERSCHIEDENES
Dieser Vertrag kann von Michelin nach eigenem Ermessen und nach Benachrichtigung des Kunden geändert werden. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zu beenden.
Dieser Vertrag hindert Michelin nicht daran, ähnliche Verträge mit Dritten abzuschließen oder Dokumente, Produkte und/oder Dienstleistungen, die denen unter diesem Vertrag bereitgestellten ähneln, unabhängig zu entwickeln, zu nutzen, zu verkaufen oder zu lizenzieren.
Das Versäumnis einer Partei, ein Recht gemäß einer Bestimmung dieses Vertrags geltend zu machen oder auszuüben, wird nicht als Verzicht auf dieses Recht ausgelegt, noch beeinträchtigt es die Gültigkeit dieser Bestimmungen oder die Rechte oder Befugnisse und Rechtsmittel der anderen Partei aus diesem Vertrag. Die Ausübung eines Rechts oder die Anwendung eines Rechts oder Rechtsmittels durch eine Partei im Rahmen dieses Vertrags schränkt nicht das Recht oder die Befugnis der anderen Partei ein, später dasselbe Recht oder ein anderes Recht auszuüben oder dasselbe oder ein anderes Rechtsmittel anzuwenden.
Der Kunde darf diesen Vertrag oder irgendwelche seiner Rechte oder Verpflichtungen ohne die schriftliche Zustimmung von Michelin nicht abtreten. Eine Abtretung durch den Kunden ist null und nichtig. Dieser Vertrag und alle Rechte oder Interessen hierunter können jederzeit von Michelin an eine seiner Tochtergesellschaften abgetreten werden.
Die Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrags oder deren Anwendung auf eine Person durch Gesetz, Urteil oder gerichtliche Anordnung beeinträchtigt in keiner Weise die anderen Bestimmungen oder deren Anwendung auf eine andere Person, und diese Bestimmungen bleiben in Kraft, es sei denn, die geänderte Ausführung wäre in allen Umständen unangemessen oder unfair oder würde die Zwecke des Vertrags behindern.
Keine Bestimmung dieses Vertrags wird als Franchisenehmer-, Partnerschafts- oder Agenturverhältnis zwischen den Parteien angesehen, und die Parteien erkennen an, dass sie unabhängige Unternehmen sind. Keine Partei ist befugt, im Namen der anderen Partei zu handeln oder diese zu binden.
Für die Zwecke der Anwendung dieses Vertrags benennen die Parteien ihre jeweiligen eingetragenen Sitze als offizielle Adressen. Sofern nicht anders vereinbart, müssen alle Benachrichtigungen, Mitteilungen oder Anfragen von einer Partei an die andere schriftlich per eingeschriebenem Brief mit Rückschein erfolgen, um gültig zu sein.